GLP-1-Kapseln: Nahrungsergänzung, kein Arzneimittel
Seit Arzneimittel mit GLP-1-Wirkung bekannt geworden sind, stehen in Drogerien, Supermärkten und Onlineshops Produkte mit ähnlichem Namen: GLP-1-Kapseln, -Tropfen, -Pulver oder -Pflaster. Viele fragen sich, ob das eine rezeptfreie Variante der ärztlichen Therapie ist. Die kurze Antwort: nein.
GLP-1, ausgeschrieben Glucagon-like Peptide-1, ist ein körpereigenes Darmhormon. Bestimmte Zellen der Darmschleimhaut schütten es nach dem Essen aus. Es meldet dem Gehirn Sättigung, lässt den Magen langsamer leeren und hilft, den Blutzucker nach einer Mahlzeit zu regulieren. Produkte aus der Drogerie mit „GLP-1“ im Namen enthalten dieses Hormon nicht. Der Name soll ausdrücken, dass die Zutaten die körpereigene Ausschüttung unterstützen.
Rechtlich sind solche Kapseln und Tropfen Nahrungsergänzungsmittel, also Lebensmittel. Der Hersteller muss sie vor dem ersten Verkauf beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzeigen. Eine Prüfung der Wirksamkeit, wie sie ein Arzneimittel vor der Zulassung durchläuft, gibt es dabei nicht. Nahrungsergänzungsmittel dürfen außerdem nicht versprechen, Krankheiten wie Adipositas zu behandeln oder zu heilen. Erlaubt sind nur Gesundheitsangaben, die in der EU geprüft und zugelassen sind – im zugelassenen Sinn und unter den dafür festgelegten Bedingungen.