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Bleiben Sie auf dem Laufenden mit allen Neuigkeiten zu den Weight Doctors. Erhalten Sie zuerst exklusive Angebote und erfahren Sie mehr von unserer Philosophie, um endlich richtig abzunehmen.
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Alle folgenden Informationen dienen lediglich als Orientierung, konkrete steuerliche Ansprüche sind im Rahmen einer individuellen Prüfung mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.
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Eine Behandlung bei den Weight Doctors ist generell eine Selbstzahler-Leistung, weil wir mit gesetzlichen Krankenkassen aus rechtlichen Gründen nicht zusammenarbeiten dürfen und private Krankenversicherungen nur in Ausnahmefällen die hohen Kosten unserer innovativen Behandlungsleistungen bereit sind zu zahlen. Das ist zwar auf den ersten Blick finanziell schmerzhaft und damit für Sie eine große Investition.
Aber es gibt eine richtig positive Nachricht für Sie: Denn mit einer Behandlung bei den Weight Doctors können Sie möglicherweise richtig Steuern sparen. Geben Sie die Behandlungskosten für Ihre Behandlung bei den Weight Doctors dazu einfach als außergewöhnliche Belastung im Rahmen Ihrer Jahreseinkommensteuererklärung an mit der Chance, bis zu mehrere tausend Euro an Steuern sparen zu können.
Weitere Infos finden Sie hier: Magenverkleinerung Krankenkasse
Sie müssen in dem Kalenderjahr, in dem Sie bei den Weight Doctors behandelt wurden, in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich veranlagt sein, d.h. steuerpflichtig sein.
Ihre Behandlung muss in dem Kalenderjahr stattgefunden haben, für das Sie Ihre Steuererklärung abgeben wollen. Wichtig: Das geht auch noch rückwirkend und ggf. sogar dann noch, wenn Sie für das betreffende Kalenderjahr Ihre Erklärung bereits abgegeben haben.
Sie müssen bei den Weight Doctors eine Behandlung in Anspruch genommen haben, die medizinisch notwendig war. Als Maßstab dafür gilt regelmäßig etwa der Body Mass Index (BMI). Wenn vor der Behandlung entweder 1) ein BMI von mindestens 35 zusammen mit Nebenerkrankungen bestand oder 2) ein BMI von 40 oder darüber hinaus vorlag, erfüllen Sie diese Voraussetzung in der Regel.
Ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei den Weight Doctors übernimmt, spielt im Übrigen keine Rolle.
Entscheidend vielmehr ist, dass die Behandlungskosten bei den Weight Doctors die Zumutbarkeitsgrenze gemessen an Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen überschreiten. Und zwar natürlich in dem betreffenden Kalenderjahr der Behandlung bei uns.
Der Gesetzgeber hat für verschiedene Lebensmodelle nämlich unterschiedliche prozentuale Zumutbarkeitsanteile festgelegt, bis zu denen Sie als Steuerpflichtige(r) besondere Gesundheitsausgaben leider aus eigener Tasche zu zahlen haben.
Die positive Botschaft: Eine Behandlung bei den Weight Doctors ist jedoch für unsere Patienten oft so bedeutend, dass diese Grenze bei den meisten unserer Patienten überschritten wird. Heißt: Alles, was von den Behandlungskosten bei den Weight Doctors über Ihrer Zumutbarkeitsgrenze liegt, können Sie möglicherweise von der Steuer absetzen und in einem solchen Fall richtig sparen. Dazu zählen auch Medikamente oder medizinische Zusatzleistungen, die der Heilbehandlung bei uns dienen.
Finden Sie heraus, ob Sie einen Anspruch haben, weil Ihre Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist: Geben Sie dazu Ihre Werte in o.g. Rechner einfach ein und erhalten Sie mit wenigen Klicks eine Idee davon, welcher Erstattungsbetrag Sie aller Voraussicht nach erwarten könnte. Nicht selten können 30%, manchmal sogar 40% der Behandlungskosten vom Finanzamt zurückgeholt werden. Im Falle eines Weight Doctors SLEEVE® sind das sehr schnell Beträge von 4.000€ und mehr. Also richtig viel Geld!
Die Steuererstattung erhalten Sie nach Einreichung und Prüfung Ihrer Steuererklärung dann mit Ihrem Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Erklärung abgeben, kann dies schon in wenigen Wochen oder erst in einigen Monaten nach Ihrer Behandlung bei uns der Fall sein. Das ist aber nicht weiter schlimm: Denn das Geld geht Ihnen bei berechtigtem Anspruch für mehrere Jahre nicht verloren.
Übrigens: Die Art der Finanzierung Ihrer Behandlung bei den Weight Doctors ist völlig irrelevant. Egal ob Sie eine Finanzierung in Anspruch genommen haben oder nicht, bleibt Ihr Steuervorteil davon unberührt.
Natürlich können die Weight Doctors keine Erstattung durch Ihr Finanzamt garantieren oder Sie in Ihrer individuellen steuerlichen Situation näher beraten. Für konkrete Rückfragen zu Ihrer steuerlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Steuerexperten auszutauschen, der Ihnen Ihre Situation genau erläutern kann.
Unserer Meinung nach sollten Sie Ihre Möglichkeiten zu diesem Steuertipp jedoch unbedingt prüfen und für sich nutzen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche konkreten Möglichkeiten bei Ihnen bestehen. Oder geben Sie die relevanten Daten in Ihre Steuersoftware ein, die Ihnen bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung hilft und Orientierung gibt. Es kann sich möglicherweise wirklich richtig für Sie lohnen.
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Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin mit den Weight Doctors ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Natürlich immer kostenlos und unverbindlich. Unser Team spricht Deutsch, Niederländisch und Englisch als Muttersprache.
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Hallo, ich bin Coach Iris. Was darf ich heute für Sie tun?
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