Klar geregeltErst die ärztliche Entscheidung,
dann das Rezept
Ein Rezept entsteht bei uns nie automatisch. Es beruht immer auf einer eigenständigen ärztlichen Einzelfallentscheidung – nach Prüfung Ihrer Anamnese-, Verlaufs- und Sicherheitsdaten. Einen Anspruch auf eine bestimmte Verordnung gibt es nicht.
Auch danach bleibt die Therapie in ärztlicher Hand: In der monatlichen Folgeberatung kontrolliert Ihr Facharzt Wirkstoff und Dosierung, wertet Ihren Verlauf aus und verordnet – sofern medizinisch sinnvoll – neu. Ist eine medikamentöse Therapie für Sie nicht geeignet, zeigen wir Ihnen andere Möglichkeiten auf.