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Sie leiden unter einem Lipödem und fragen sich, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Liposuktion übernimmt? Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme möglich – sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die genauen Voraussetzungen und zeigen, wie Weight Doctors® RESHAPE Sie auf Ihrem Weg zur Behandlung begleitet.

Lipödem-Behandlung mit der privaten Krankenversicherung (PKV)

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihren individuellen Tarif bei Ihrer Privatkrankenkasse prüfen und klären, ob Leistungsausschlüsse bestehen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihre Versicherung direkt.

Ist das Lipödem in Ihrem Leistungskatalog enthalten, benötigen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen:

Welche Ärzte dürfen die Lipödem-Diagnose stellen?

Die Erstdiagnose muss von einem Facharzt aus einer der folgenden Fachrichtungen erfolgen:

  • Innere Medizin und Angiologie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Dermatologie
  • Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie

Nachweis der konservativen Vorbehandlung

Eine ärztlich überwachte Therapie über mindestens sechs Monate ist erforderlich und muss lückenlos dokumentiert werden.

Stabiles Körpergewicht belegen

Durch monatliche Messungen bei Ihrem Hausarzt weisen Sie nach, dass Ihr Gewicht über den Dokumentationszeitraum stabil geblieben ist.

Medizinisches Gutachten für die Operation

Das Attest zur medizinischen Notwendigkeit der Liposuktion muss von einem Facharzt folgender Richtungen ausgestellt werden:

  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Operativ tätige Fachärzte anderer chirurgischer Fachrichtungen
  • Dermatologen

Antragstellung bei Ihrer PKV

  • Prüfen Sie die genauen Tarifbedingungen
  • Reichen Sie Kostenvoranschlag und Therapienachweise ein
  • Fragen Sie nach speziellen Lipödem-Programmen – einige Versicherungen wie beispielsweise Hanse Merkur bieten diese an

Ihr Weg zum Erfolg:
Vorher-Nachher mit den Weight Doctors®

Lipödem-OP über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die Voraussetzungen im Detail

Die GKV übernimmt die Kosten für eine Lipödem-OP unter klar definierten Bedingungen. Hier erfahren Sie, welche Kriterien Sie erfüllen müssen.

Wann liegt ein Lipödem vor? Die diagnostischen Kriterien

Folgende Symptome müssen vorliegen:

  • Symmetrische Fettgewebsvermehrung an den Extremitäten (Arme und/oder Beine)
  • Hände und Füße sind nicht betroffen und bleiben schlank
  • Druck- und Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Körperregionen

Wer darf die Diagnose für die Krankenkasse stellen?

Die Diagnose darf ausschließlich durch folgende Fachärzte erfolgen:

  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
  • Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Fachärztin/Facharzt für Dermatologie
  • Fachärztin/Facharzt mit Zusatzweiterbildung Phlebologie

Wichtig zu wissen: Hausärzte oder Plastische Chirurgen – auch wenn sie operativ tätige Lipödem-Spezialisten sind – dürfen die Erstdiagnose im Sinne des G-BA-Beschlusses nicht stellen.

BMI-Grenzen und weitere medizinische Voraussetzungen

Für die Bewilligung durch die GKV müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Konservative Therapie wurde ärztlich verordnet, kontinuierlich über 6 Monate durchgeführt und brachte keine ausreichende Beschwerdelinderung
  • Keine Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten (monatliche Dokumentation beim Hausarzt)
  • Psychische Faktoren wurden erfasst und berücksichtigt

Die BMI-Regelungen im Überblick:

  • BMI 32–35 kg/m²: Liposuktion nur zulässig, wenn das Übergewicht überwiegend durch das Lipödem bedingt ist (WHtR-Grenzwerte beachten)
  • BMI ≥ 35 kg/m²: Zunächst ist eine Adipositas-Behandlung erforderlich
  • BMI ≥ 40 kg/m²: Keine Liposuktion möglich

Welche Ärzte dürfen die Lipödem-OP durchführen?

Die Operation darf nur von folgenden Fachärzten vorgenommen werden:

  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Operative Fachärzte anderer chirurgischer Fachrichtungen
  • Dermatologen

Ab Januar 2026 wird die Kassenärztliche Vereinigung eine offizielle Liste zugelassener Ärzte und Kliniken veröffentlichen.

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Was übernimmt die GKV – und was nicht?

Die gesetzliche Krankenkasse finanziert:

  • Liposuktionen an Armen, Beinen und ggf. Gesäß (je nach Befund)
  • Anästhesie, stationäre Überwachung und Standard-Nachsorge

Nicht von der GKV übernommen werden:

  • Liposuktionen an Bauch, Rücken oder Brust
  • Hautstraffungen nach der Liposuktion

Gut zu wissen: Bei Lipödem Stadium I und II erfolgt die Behandlung aktuell nur ambulant mit einem maximalen Absaugvolumen von drei Litern.

 

Weight Doctors® RESHAPE: Ihre Lipödem-Behandlung in besten Händen

Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wird Ihre Lipödem-OP von der Krankenkasse bewilligt, kann die Behandlung in unserer Nationalklinik in Wertheim durchgeführt werden. Dort profitieren Sie von der umfassenden Betreuung im Rahmen des Weight Doctors® RESHAPE Programms.

Als Selbstzahlerin: Volle Flexibilität an allen Standorten

Ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse steht Ihnen die Lipödem-OP an jedem Weight Doctors Standort offen, an dem das RESHAPE Programm angeboten wird. Weight Doctors® RESHAPE ist ab 4.990 Euro erhältlich und kann zu 0% finanziert werden. Alle Eingriffe werden von Fachärzten für Plastische Chirurgie durchgeführt.

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Warum sich Patientinnen für Weight Doctors® RESHAPE entscheiden

Individuelle Behandlungsplanung: Jede Therapie wird auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt – basierend auf einer gründlichen Analyse durch erfahrene Spezialisten.

360-Grad-Betreuung: Weight Doctors® RESHAPE kombiniert medizinische, ästhetische und psychologische Aspekte der Körperoptimierung für nachhaltige Ergebnisse.

Umfassende Nachsorge: Von der Erstberatung bis zur vollständigen Genesung begleiten wir Sie mit erstklassiger medizinischer Betreuung.

Patientengeschichten in 3D: Bodyscans mit den Weight Doctors®

Erst Gewicht reduzieren, dann Lipödem behandeln: Das Weight Doctors Gesamtkonzept

Liegt Ihr BMI bei 35 kg/m² oder höher, ist vor der Lipödem-OP zunächst eine Adipositas-Behandlung erforderlich. Hier bieten die Weight Doctors das ideale Gesamtpaket:

Mit Weight Doctors BARIATRICS® (Schlauchmagen oder Magenbypass), Weight Doctors SLEEVE® (Endo-Sleeve mittels pose® 3.0 Double Helix) oder Weight Doctors® GLP-1 erreichen Sie zunächst die notwendige Gewichtsreduktion. Anschließend folgt die Lipödem-OP im Rahmen von Weight Doctors® RESHAPE.

So erreichen Sie Ihr Ziel Schritt für Schritt – alles aus einer Hand und mit durchgängiger Betreuung.

Häufig gestellte Fragen zur Lipödem-OP und Kostenübernahme

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Lipödem-OP?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Erforderlich sind eine fachärztliche Diagnose, eine dokumentierte konservative Therapie über mindestens 6 Monate ohne ausreichende Besserung, Gewichtsstabilität sowie die Einhaltung der BMI-Grenzen. Bei einem BMI ab 40 kg/m² ist keine Liposuktion über die GKV möglich.

Die Erstdiagnose darf nur durch Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder Ärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie erfolgen. Hausärzte und Plastische Chirurgen sind laut G-BA-Beschluss nicht zugelassen.

Die GKV übernimmt Liposuktionen an Armen, Beinen und ggf. Gesäß sowie Anästhesie, stationäre Überwachung und Standard-Nachsorge. Nicht übernommen werden Behandlungen an Bauch, Rücken oder Brust sowie Hautstraffungen nach der OP.

Bei BMI 32–35 kg/m² ist eine Liposuktion nur zulässig, wenn das Übergewicht überwiegend durch das Lipödem bedingt ist. Bei BMI ab 35 kg/m² ist zunächst eine Adipositas-Behandlung erforderlich. Bei BMI ab 40 kg/m² ist keine Lipödem-OP über die GKV möglich.

Das hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Prüfen Sie, ob Lipödem in Ihrem Leistungskatalog enthalten ist. Für die Beantragung benötigen Sie eine fachärztliche Diagnose, Nachweise über 6 Monate konservative Therapie, dokumentierte Gewichtsstabilität und ein ärztliches Attest zur OP-Indikation.

Diagnose durch einen zugelassenen Facharzt, Dokumentation der konservativen Therapie (mind. 6 Monate), Nachweis der Gewichtsstabilität, ärztliches Attest zur medizinischen Notwendigkeit sowie einen Kostenvoranschlag der Klinik.

Ja, bei Weight Doctors erhalten Sie beides aus einer Hand. Bei einem BMI ab 35 kg/m² ist vor der Lipödem-OP eine Gewichtsreduktion erforderlich – zum Beispiel durch Weight Doctors BARIATRICS®, Weight Doctors SLEEVE® (Endo-Sleeve mittels pose® 3.0 Double Helix) oder Weight Doctors® GLP-1. Anschließend folgt die Lipödem-OP im Rahmen von RESHAPE.

Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt die Behandlung in unserer Nationalklinik in Wertheim. Als Selbstzahlerin können Sie die OP an jedem Weight Doctors Standort durchführen lassen, an dem das RESHAPE Programm angeboten wird.

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